Der Antrag kann von Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für die Allgemeine Ehrenurkunde

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Eine Ehrenurkunde kann nach mindestens 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation beantragt werden.

Antrag für die Allgemeine Ehrenurkunde

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Angaben zum Antragsteller

Angaben zum/r Ehrenden (Daten für Urkunde)

Angaben zu ehrenamtlichen Tätigkeiten

Für die Prüfung des Antrags benötigt die Handwerkskammer für Schwaben ausführliche Informationen darüber in wie weit der/die zu Ehrende sich ehrenamtlich im Handwerk eingebracht hat:

in der Innung

in der Kreishandwerkerschaft

Übergeordnete ehrenamtliche Tätigkeit

Bestätigung *

Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.