Der Antrag kann von Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für die Allgemeine Ehrenurkunde
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Eine Ehrenurkunde kann nach mindestens 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation beantragt werden.
Antrag für die Allgemeine Ehrenurkunde
Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.