Der Antrag kann von Privatpersonen, Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für den Ehrenmeisterbrief

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Die Verleihung erfolgt an Handwerker, die als Diplom-Ingenieure oder Diplom-Ingenieurinnen (FH/Uni) den Nachweis einer 30-jährigen selbstständigen Tätigkeit im Handwerk oder einer 30-jährigen unselbstständigen Tätigkeit in einem Handwerk erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.

Antrag für den Ehrenmeisterbrief

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Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.