Imagekampagne - Zeit zu machen Energiequelle
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ImagekampagneAblauffrist der Nutzungsrechte

Ab dem 1. Januar 2025 laufen die Nutzungsrechte für bestimmte Inhalte der Imagekampagne des Handwerks aus. Diese dürfen dann nicht mehr verwendet werden, andernfalls drohen rechtliche Konsequenzen.



Inhalte prüfen – rechtlich abgesichert handeln

Alle fünf Jahre wird eine Ausschreibung zur Durchführung der Imagekampagne des Handwerks durchgeführt. Auch in diesem Jahr: Ab 2025 wird eine neue Agentur die Koordination übernehmen. Das hat zur Folge, dass die Nutzungsrechte für einige der bisherigen Kampagneninhalte auslaufen und deren Nutzung ab dem 1. Januar 2025 nicht mehr gestattet ist.

Welche Materialien betroffen sind, können Sie in der Übersicht am Ende dieser Seite oder in der Übersicht auf handwerk.de einsehen, wenn Sie in Ihrem Account eingeloggt sind.



Wichtige Hinweise:

Textbasierte Motive, Sprüche und Headlines aus der Kampagne dürfen weiterhin verwendet werden.
Materialien, bei denen Dritte Rechte halten (wie Bilder, Videos, Musik- und Sprachaufnahmen), sind nur befristet nutzbar.


Handlungsbedarf für Ihre Website und Social Media:

Falls Sie Inhalte der Imagekampagne auf Ihrer Website oder in Ihren Social-Media-Kanälen veröffentlicht haben, deren Nutzungsrechte ablaufen, müssen diese fristgerecht entfernt werden. Eine weitere Nutzung ist nicht erlaubt und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.



Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!



Weitere Inhalte der Kampagne:

Im Werbeportal finden Sie eine Vielzahl weiterer Materialien, darunter auch verschiedene Weihnachtskarten.