nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie - Unser Service für SieNeu: Einheitlicher Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Handwerkskammer für Schwaben ist Einheitlicher Ansprechpartner für alle Handwerksberufe, die in Schwaben ausgeübt werden sollen.
Sie steht den in- und ausländischen Handwerkern für Fragen zur Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zur Verfügung, informiert über die notwendigen Formalitäten und dient dabei als Verfahrenslotse und Verfahrensmittler zwischen verschiedenen Behörden. Die Zuständigkeit der fachlich betroffenen Behörden wird dadurch nicht berührt.
Voraussetzungen
Die wirtschaftliche Tätigkeit muss in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie fallen. Diese findet auf einen breiten, nicht abschließend definierten Bereich von Dienstleistungsbranchen Anwendung. Grundsätzlich gilt sie für alle im Wirtschaftsverkehr handelbaren Dienstleistungen. Einbezogen sind etwa Handel, Gastronomie, Handwerk, IT-Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, Unternehmensdienstleistungen und technische Dienstleistungen, Beratung und Bauwirtschaft.
Zum Schutz besonders sensibler beziehungsweise bereits an anderer Stelle geregelter Bereiche sieht die Dienstleistungsrichtlinie jedoch auch eine Reihe von Ausnahmen und Klarstellungen vor. So sind beispielsweise von der Richtlinie das Arbeitsrecht, zivil- und strafrechtliche Fragen, aber auch Bereiche wie Gesundheits-, Sozial-, Verkehrs- und Finanzdienstleistungen ausgenommen.
Rechtsgrundlagen
Art. 6 ff der Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG L 376/36), Bayerisches EA-Gesetz (BayEAG), Bayerische EA-Verordnung (AVBayEAG)
Ihr Ansprechpartner
Christof Brunner
Tel.: 0821 3259-1272
Fax: 0821 3259-21267
E-Mail: eap[at]hwk-schwaben.de
Unser Internet-Service für Sie:
www.eap.bayern.de - Dienstleistungsportal Bayern
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