Wollen Sie bei Ihrer Personalplanung neue Wege gehen?
Die beruflichen Chancen von Menschen mit Handicap haben sich im schwäbischen Handwerk inzwischen deutlich verbessert, denn Arbeitgeber haben ihr Fachkräftepotenzial erkannt. Jugendliche mit Handicap absolvieren Ausbildungen, Arbeitnehmer mit gesundheitlicher Einschränkung arbeiten in unterschiedlichen Verantwortungsbereichen oder Personen mit Handicap gründen eine selbstständige Existenz.
Prämie nach der "Initiative Inklusion"
Im Rahmen des Bund-Länder-Programmes „Initiative Inklusion“ können Arbeitgeber noch bis 31.12.2019 Förderungen erhalten, die Ausbildungsplätze für junge Menschen mit Handicap schaffen oder arbeitslose Menschen mit Handicap, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, einstellen. Für beide Gruppen ist eine Förderung bis zu 10.000 € möglich.
Förderung von Ausbildungsverhältnissen
Die Höhe der Förderung beurteilt sich nach den Umständen des Einzelfalles. Insbesondere sind Art und Schwere des Handicaps zu berücksichtigen.
Eine Förderung ist wie folgt möglich:
Grad der Behinderung (GdB) | Nach Ablauf der Probezeit | 18 Monate nach Ausbildungsbeginn | 30 Monate nach Ausbildungsbeginn |
Gleichstellung | 4.000 € | 1.000 € | 1.000 € |
GdB 50-70 | 5.000 € | 1.500 € | 1.500 € |
>70 | 6.000 € | 2.000 € | 2.000 € |
Förderung neuer Arbeitsplätze für ältere Menschen
Auch hier ist eine Förderung je Arbeitsplatz bis zu 10.000 € möglich. Die Höhe der Förderung beurteilt sich jeweils nach den Umständen des Einzelfalles. Dabei ist die Erfüllung der Beschäftigungspflicht zu berücksichtigen.
Bei Abschluss eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses orientiert sich die Leistung an den folgenden Werten:
Grad der Behinderung (GdB) | Pflichtquote nach §71 SGB IX erfüllt oder keine Beschäftigungspflicht | Pflichtquote nach §71 SGB IX nicht erfüllt |
Gleichstellung | 7.000 € | 5.000 € |
GdB 50 - 70 | 8.000 € | 6.000 € |
GdB > 70 | 10.000 € | 8.000 € |
Bei befristeten Arbeitsverhältnissen gilt:
- Mindestens 12 Monate Dauer: bis zu 50 % Förderung
- Mindestens 24 Monate Dauer: bis zu 75 % Förderung
Antragstellungen erfolgen beim zuständigen Inklusionsamt.
Umfassende Beratung erhalten Sie bei unserer Unternehmensberaterin Claudia Bröll-Ostler. Informationen im Überblick bietet das Inklusionsamt unte