
Arbeitsschutz und -sicherheit
Überwachung und Umsetzung
Das Gewerbeaufsichtsamt und die zuständigen Berufsgenossenschaften überwachen die Erfüllung der Arbeitsschutzanforderungen bei Handwerksbetrieben und helfen Ihnen bei deren Umsetzung.
Nachweis der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung
Sie als Arbeitgeber haben zur Anwendung und effizienten Umsetzung der Unfallverhütungsvorschriften und anderen Arbeitsschutzvorschriften eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung nachzuweisen.
Wir beraten Sie bei Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit und informieren Sie über unterschiedliche Betreuungsformen des Arbeitsschutzes.
Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin!