Ausbildungsberatung der Handwerkskammer
Rechtliche Grundlage
Ausbildungsberatung ist in § 32 und § 76 BBiG sowie § 41a HwO gesetzlich geregelt.
Die Handwerkskammer überwacht die Durchführung der Berufsausbildungsvorbereitung, der Berufsausbildung und der beruflichen Umschulung und fördert diese durch Beratung der an der Berufsbildung beteiligten Personen. Sie hat zu diesem Zweck Berater*innen zu bestellen.
Bei Fragen und Konflikten im Zusammenhang mit der Ausbildung steht die Ausbildungsberatung kostenlos mit Rat und Tat zur Seite. Sie sind Ansprechpersonen für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe sowie Berufsschulen und fungieren als neutrale Vermittlung zwischen den Parteien.
Aufgaben der Ausbildungsberatung
- Beratung in Fragen der Berufsausbildung und Umschulung
- Erstausbildungsberatung
- Durchführung von Betriebsbesuchen
- Beseitigung von Mängeln in Ausbildungsbetrieben
- Beratung bei Ausbildungsproblemen und Konfliktsituationen
- Projekte zur Nachwuchsgewinnung und -sicherung
Ansprechpersonen nach Regionen
Thomas Röhrle
Teamleitung
Augsburg Stadt
0821 3259-1252
thomas.roehrle@hwk-schwaben.de
Claudia Rossel-Meyer
Oberallgäu/Kempten/Unterallgäu/
Lindau/Memmingen
0821 3259-1701
claudia.rossel-meyer@hwk-schwaben.de
Claudia Möller
Augsburg Land/Aichach-Friedberg
0821 3259-1329
claudia.moeller@hwk-schwaben.de
Mirjam Schmid
Ostallgäu/Kaufbeuren
0821 3259-1223
mirjam.schmid@hwk-schwaben.de