EU-Flagge_EU-Parlamentsgebäude
jazzart_fotolia

Berufsanerkennungsverfahren

Zum 01. April 2012 trat in Deutschland das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - kurz Anerkennungsgesetz - in Kraft. Das Anerkennungsgesetz trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei, indem Transparenz über ausländische Qualifikationen geschaffen wird. Die Integration von Migrantinnen und Migranten in den deutschen Arbeitsmarkt wird erleichtert und der Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität.

Die Handwerkskammer für Schwaben ist die zuständige Stelle, wenn Sie in Schwaben arbeiten oder zukünftig dort arbeiten möchten. 

Was müssen Sie für eine Gleichwertigkeitsprüfung tun? 



Wir empfehlen Ihnen, vorab einen Beratungstermin zu vereinbaren.  



Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Beratung mit: 

  • Ausweis oder Pass
  • Nachweis über Ihren ausländischen Berufsabschluss in deutscher Sprache + Orginalsprache
  • Arbeitszeugnisse in deutscher Sprache
  • Tabellarische Auflistung Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten und Fortbildungen in deutscher Sprache  

Bitte beachten Sie, dass Ihre Zeugnisse von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt sein müssen.  



Stellen Sie einen Antrag auf eine Gleichwertigkeitsfeststellung 

Zum Start des Verfahrens müssen Sie einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen. Dies ist auch im Anschluss an unsere Beratung möglich. Das ausfüllbare Antragsformular finden Sie unten. Sie können den Antrag auch elektronisch stellen.



Wie läuft die Gleichwertigkeitsprüfung ab? 



Wir überprüfen, ob wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen.



Was erhalten Sie am Ende des Verfahrens? 



Sie erhalten am Ende einen Bescheid über das Ergebnis des Verfahrens, um Ihre Berufsqualifikation auf dem deutschen Arbeitsmarkt besser nutzen zu können. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird nicht verliehen. Dieses erhält man nur nach dem erfolgreichen Absolvieren einer deutschen Gesellen- oder Meisterprüfung. 

Wenn Sie eine teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt bekommen haben, können Sie die fehlenden Teile durch Ausgleichsmaßnahmen nachholen. Gerne hilft Ihnen dabei unsere Beratungsstelle individuell weiter.



Was kostet das Verfahren? 



Das Verfahren ist gebührenpflichtig, die Kosten sind von Ihnen zu tragen.

Für die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung und die Erstellung des Bescheides ist ein Gebührenrahmen von 100 bis 600 Euro in der Gebührenordnung der Handwerkskammer festgelegt.

Soweit neben der Überprüfung schriftlicher Nachweise eine Qualifikationsanalyse erforderlich ist, werden die dadurch entstehenden Kosten als Auslagen zusätzlich in Rechnung gestellt.

Mehr Informationen auch unter: www.anerkennung-in-deutschland.de   www.bq-portal.de



Informationen zum Anerkennungszuschuss 



Verfahren nach dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz



Informationen und den Antrag finden Sie hier.


Anna-Maria_Mayr Peter Fastl

Ass.jur. Anna-Maria Mayr

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1402

anna-maria.mayr--at--hwk-schwaben.de