
Multicopter im Einsatz für Ihr HandwerkDrohnenführerschein
Ein Arbeitsgerät mit vorteilhaften Einsatzmöglichkeiten. Die praktischen Anwendungsgebiete von Drohnen – gerade fürs Handwerk – entwickeln sich schnell und sind noch lange nicht ausgeschöpft. Steigen Sie jetzt ein.
Bau- und Baunebengewerbe
- Bauabschnittskontrolle
- Bodenmassenberechnungen
- Daten als Abrechnungsgrundlage für
ausgeführte Bauvorhaben - Gutachterwesen als Dokumentation etc
- Überprüfung nach Sturmschäden
- Fehlersuche bei schwer zugänglichen Bereichen
Andere Gewerke
- Land- und Forstwirtschaft
- Fischerei
- Schädlingsbekämpfung
- Mähtod verhindern
- Entnahme von Wasserproben etc.
- Umweltschutz (Untersuchungen von Boden & Klima)
sonstige Berufsgruppen
- Objektschutz
- Bergrettung
- Polizei und Feuerwehr
- Werbung und Veranstaltungstechnik
- Fotografie
- Transport und Verkehr
- und vielen weiteren Bereichen.
Ihr Vorteil:
- Sie erwerben rechtliche Sicherheit
- Professionelle Einführung in Theorie und Praxis
- sehr kompakte Kurse
Wer und wann braucht man einen "Drohnen-Führerschein" nach dem neuen EU-Gesetz?
Nach der neuen EU-Drohnenverordnung benötigt jeder Pilot eines UAS (unmanned aircraft system) ab dem 1. Januar 2021, der mit einer Drohne der Gewichtsklasse 500g - 2kg fliegt, einen Kompetenznachweis A1/A3, sollten die Drohnenflüge 150m und weiter weg zu Personen und Wohngebieten erfolgen.
Für Drohnenanwendungen in einer Entfernung bis zu 50m nahe Personen ist das Fernpiloten-Zeugnis A2 und ein praktischer Nachweis erforderlich. Hierbei wird nicht zwischen gewerblicher und privater Anwendung unterschieden.
Alle Infos und Termine finden Sie auf unserem Bildungsportal www.bildungschwaben.de/drohnen