
DSGVO: Haben Sie Ihre Verarbeitungsprozesse dokumentiert?
Weshalb ist eine Dokumentation von Verarbeitungstätigkeiten nötig?
Handwerksbetriebe, die personenbezogene Daten verarbeiten, sind verpflichtet, sämtliche Verarbeitungsprozesse im sogenannten „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ zu dokumentieren.
So ist eine Übersicht über die datenschutzrelevanten Abläufe im Betrieb gegeben und der Betriebsinhaber kann sich einen Überblick über das Ausmaß und die Intensität der betrieblichen Datenverarbeitung verschaffen.
Die Pflicht zur Dokumentation der Datenverarbeitungsprozesse sowie die konkreten Anforderungen an die Dokumentation sind in Artikel 30 der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.
Hintergrundinformation zur Dokumentationspflicht.
Was ist zu dokumentieren?
Nach Art. 30 DSGVO sind alle Tätigkeiten zu dokumentieren, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Solche Tätigkeiten können in den unterschiedlichsten betrieblichen Situationen vorkommen, wie z.B. Erstellung und Veränderung der Kundendatei, Verwaltung der Mitarbeiterakten, Verwendung einer Kamera im Betrieb.
Beispiele und Musterdokumente finden Sie in folgenden Dokumenten:
- Beispiele des Landesamts für Datenschutzaufsicht. Hier speziell für KFZ-Betriebe.
- Musterdokumente des ZDH:
- Muster Lohnbuchhaltung
- Muster Personalführung
- Muster Vertragserfüllung
- Muster Direktwerbung
Weitere Informationen zur DSGVO: Informationen Datenschutzgrundverordnung
Schulungen zur DSGVO: Datenschutz
Haben Sie Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne persönlich.