Handwerk und Politik
Die Interessenvertretung gehört zu unseren Kernaufgaben als HWK Schwaben. Dieser Aufgabe gehen wir mit unserer tagtäglichen Arbeit nach. Dabei bewegen wir uns bestmöglich im Rahmen unseres gesetzlichen Auftrags. Zusammen mit allen anderen Organisationen des Handwerks und der Wirtschaft insgesamt haben wir eine starke Stimme, mit der wir erfolgreich auf die Politik einwirken.
Unsere Arbeit in Zahlen
Als HWK Schwaben haben wir im Jahr 2022 unter anderem neben den begleitenden Abstimmungen, Recherchen und Reaktionen
- 16 politische Gespräche mit CSU, FDP, Freien Wählern, Grünen und SPD auf Kommunal-, Landes-, Bundes- und EU-Ebene geführt,
- 17 E-Mails an Abgeordnete mit Problemen, Bewertungen und Vorschlägen zu grundlegenden politischen Themen wie zur Corona-Krise versendet,
- 57 Social-Media-Beiträge auf Facebook und Instagram gepostet,
- 33 Internet- und Newsletter-Artikel veröffentlicht und
- 12 Texte zur Deutschen Handwerkszeitung beigesteuert.
Unsere gemeinsamen Erfolge
Im Verbund mit anderen Handwerks- und Wirtschaftsorganisationen – vor allem dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und dem Bayerischen Handwerkstag (BHT) – haben wir in den vergangenen zwölf Monaten unter anderem auf diese zehn politischen Maßnahmen erfolgreich eingewirkt:
- Erhöhung des Meisterbonus von 2.000 auf 3.000 Euro rückwirkend für 2023
- Einbeziehung von Heizöl und Holzpellets in die Energie-Härtefallhilfe
- Mehr Rechtssicherheit für Geflüchtete und ihre Ausbildungsbetriebe und Arbeitgeber durch neues Chancenaufenthaltsrecht
- Mehr finanzielle Mittel des Freistaats Bayern für den Bau und die Modernisierung der Bildungszentren des Handwerks
- Höherer Anteil des Bundes und des Freistaats an der Finanzierung der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
- Einführung eines verpflichtenden Tags des Handwerks an allen allgemeinbildenden, weiterführenden Schulen Bayerns
- Einführung und Ausweitung von Preisgleitklauseln für Aufträge des Bundes und des Freistaats im Falle von Lieferschwierigkeiten und Preissteigerungen bei Baumaterialien
- Keine Vorfinanzierung der einmaligen Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro für Erwerbstätige seitens der Arbeitgeber
- Befreiung des Strompreises von der EEG-Umlage
- Verlängerung des Programms „Berufseinstiegsbegleitung“ seitens des Freistaats für eine weitere Unterstützung Jugendlicher beim Übergang in eine berufliche Ausbildung
Unser gesetzlicher Auftrag
Unsere Arbeit als Interessenvertreter bewegt sich dabei in engen rechtlichen Grenzen. Das betrifft Vorgaben, WAS wir sagen dürfen und WIE wir es sagen dürfen. Das unterscheidet uns als öffentlich-rechtliche Kammer von einem klassischen Wirtschafts- oder Lobby-Verband. Zudem sind wir keine politische Partei, die unmittelbar die Gesetzgebung in den Parlamenten beeinflussen kann. In diesem Rechtsrahmen werden wir immer wieder aus Sicht des gesamten regionalen Handwerks und legitimiert von Handwerkerinnen und Handwerkern in den Gremien der HWK Schwaben
- über die Lage im Handwerk informieren,
- die Politik auf Probleme hinweisen,
- politische Vorhaben bewerten,
- selbst Vorschläge unterbreiten und
- das alles sachlich und abgewogen.
Unsere Rechtsgrundlage ist die Handwerksordnung. Konkret sorgen wir „für einen gerechten Ausgleich der Interessen der einzelnen Handwerke und ihrer Organisationen“ (§ 91, Abs. 1, Nr. 1 HwO). Dabei vertreten wir neben den Interessen der Inhaber*innen unserer Mitgliedsbetriebe auch die Interessen der Beschäftigten und der Auszubildenden (§ 90, Abs. 1 und 2 HwO).
Das Bundesverwaltungsgericht entschied im Jahr 2010 über die Grenzen politischer Äußerungen der IHK-Organisation. Sie sind analog auf die Handwerkskammern übertragbar. Diesem Urteil zufolge dürfen sich Kammerorganisationen nur zu Themen äußern, die „nachvollziehbare Auswirkungen auf die Wirtschaft im Bezirk“ der Kammer haben. Äußerungen hierzu „müssen das höchstmögliche Maß an Objektivität und die notwendige Sachlichkeit und Zurückhaltung wahren.“