Informationen aus dem Newsticker Juli 2021
28.07.2021 Impfangebot für Handwerksbetriebe
Ab sofort bieten einige Städte, Landkreise und Impfzentren, Impfungen für Handwerksbetriebe an. Dabei können Beschäftigte individuell geimpft oder Sammelimpfungen der Belegschaft organisiert werden.
Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Handwerksunternehmen stehen tagtäglich im direkten Kundenkontakt und brauchen deshalb dringend den Schutz durch die Impfung. Um hier Hilfestellung zu leisten, ist dieses Modellprojekt entstanden.
Als Partner im Rahmen dieser Aktion informieren wir Sie gerne. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Seite: Impfangebot für Handwerksbetriebe
28.07.2021 Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Änderung der geltende 13. BayIfSMV können Sie hier einsehen. Diese Verordnung tritt am 28. Juli 2021 in Kraft und mit Ablauf des 16. August 2021 außer Kraft.
Den Bericht zur Kabinettssitzung vom 27.07.2021 können Sie hier einsehen.
28.07.2021 Was gilt für Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr?
Alle Handwerksbetriebe mit Kundenverkehr dürfen öffnen. Dabei muss nicht mehr unterschieden werden, ob der Betrieb nur handwerkliche Leistungen erbringt oder daneben auch Handel betreibt. Es gelten für alle Betriebe die gleichen unten dargestellten Hygieneanforderungen. Lediglich für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen, gelten gering höhere Auflagen.
Es gelten folgende Hygieneanforderungen:
- Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden
- 10 qm Verkaufsfläche pro Kunde. Wenn die Verkaufsfläche 800 qm überschreitet, 10 qm pro Kunde für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und 20 qm pro Kunde für die Verkaufsfläche über 800 qm.
- Kunden und ihre Begleitpersonen müssen FFP2-Masken tragen, Personal hingegen nur Community-Masken. Die Maskenpflicht für das Personal besteht im Kassen- und Thekenbereich nicht, wenn durch transparente oder sonst geeignete Schutzwände ein zuverlässiger Infektionsschutz gewährleistet ist.
- Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept.
28.07.2021 Was gilt für Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen erbringen?
Zum Bereich der körpernahen Dienstleistungen sind insbesondere Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios zu zählen.
Diese Betriebe müssen neben den oben dargestellten allgemeinen Hygieneanforderungen folgende besondere Anforderungen erfüllen:
- Personal muss medizinische Masken tragen
- Kontaktdaten der Kunden erheben (Vor- und Zunamen, Anschrift, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse und Zeitraum (Datum, Uhrzeit) des Aufenthaltes)
- ie 10qm-pro-Kunde-Regelung gilt weiterhin. Diese Regelung ist in der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung enthalten und leider nicht aufgehoben worden. Hingegen ist die schärfere 10qm-pro-Person-Regelung in der bundesgesetzlichen Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 01.07.2021 entfallen.
28.07.2021 Was gilt für Fotografen?
Fotografen dürfen alle Gruppen so fotografieren, wie diese zusammengekommen sind. Der Fotograf ist dabei nicht verantwortlich, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot eingehalten werden. Es ist zu empfehlen, dass der Fotograf seinem Auftraggeber mitteilt, dass der Auftraggeber für die Beachtung der Corona-Regelungen zu sorgen hat. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber beim örtlichen Gesundheitsamt erkundigen
28.07.2021 Dürfen Handwerksbetriebe weiterhin Präsenzschulungen anbieten?
Es dürfen Präsenzschulungen durchgeführt werden, die sowohl der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, als auch Kurse, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Töpferkurse für Kinder, Schminkkurse für Verbraucher).
Dabei ist zu beachten, dass bei Präsenzveranstaltungen möglichst der Mindestabstand einzuhalten ist. Soweit der Mindestabstand nicht zuverlässig eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht.
13.07.2021 Bericht aus der Kabinettssitzung
Die Pressemitteilung zur Kabinettssitzung können Sie hier einsehen.
08.07.2021 Aktualisiertes Informationsblatt "Finanzielle Hilfen"
Das Informationsblatt Finanzielle Hilfen für Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde aktualisiert.
05.07.2021 Modellprojekt - Impfung für Augsburger Handwerksbetriebe!
Auf Initiative des Impfzentrums Augsburg führen wir ab 5. Juli 2021 ein Modellprojekt „Impfung für Augsburger Handwerksbetriebe“ durch, das heißt für alle Betriebe mit einer Niederlassung im Stadtgebiet Augsburg.
Nähere Informationen zum Modellprojekt "Impfung für Augsburger Handwerksbetriebe" können Sie hier einsehen. Für Ihre Fragen steht Ihnen das Impfzentrum Augsburg unter Tel. 0821 78986894 zur Verfügung.
01.07.2021 Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die Änderung der 13. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier einsehen. Diese Verordnung tritt am 01.07.2021 in Kraft.
Die 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung können Sie hier einsehen.
01.07.2021 Aktualisiertes Merkblatt "Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzeptes"
Das Merkblatt für die Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzeptes wurde aktualisiert.