Informationen aus dem Newsticker vom September 2021
16.09.2021 Aktualisiertes Informationsblatt "Finanzielle Hilfen"
Das Informationsblatt Finanzielle Hilfen für Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde aktualisiert.
07.09.2021 Aktualisiertes "Merkblatt für die Umsetzung eines Schutz- und Hygienekonzepts"
Das Merkblatt wurde aktualisiert und kann hier eingesehen werden.
06.09.2021 Tagesaktuelle Belegung der Intensivbetten, sortiert nach den einzelnen Bundesländern
Auf der folgenden Seite finden Sie die tagesaktuellen Belegungen der Intensivbetten, sortiert nach den einzelnen Bundesländern.
02.09.2021 Dürfen Handwerksbetriebe weiterhin Präsenzschulungen anbieten?
Es dürfen Präsenzschulungen durchgeführt werden, die sowohl der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen, als auch Kurse, die der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind (z.B. Töpferkurse für Kinder, Schminkkurse für Verbraucher).
Folgende Hygieneregelungen sind zu beachten:
- 3G-Regel (siehe unter „3G-Regel für Friseur-, Kosmetik- und Fußpflegebetriebe sowie Nagelstudios“)
Mindestabstand
Ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kunden aber auch zwischen Personal und Kunden wird nur noch empfohlen. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten wird, besteht Maskenpflicht.
Maskenpflicht
Kunden aber auch das Personal müssen mindestens medizinische Masken tragen.
Ausnahmen:
Die Maske kann abgenommen werden, soweit die Art der Dienstleistung das Tragen der Maske nicht möglich macht (z.B. Schminkkurse).
Wenn Kunden einen festen Sitzplatz eingenommen haben und 1,5 Meter Abstand zur nächsten Person (anderer Kunde oder Personal) einhalten, können sie ihre Maske abnehmen.
Schriftliches Schutz- und Hygienekonzept.
02.09.2021 Neue 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Die neue 14. BayIfSMV können Sie hier einsehen. Diese Verordnung tritt am 2. September 2021 in Kraft und mit Ablauf des 1. Oktober 2021 außer Kraft.
Die 3G-Regel gilt im Handwerk weiterhin nur für körpernahe Dienstleistungen und gastronomische Angebote, hingegen nicht für alle sonstigen Handwerksbetriebe. Anstatt der FFP2-Maske wird die medizinische Maske (OP-Maske) zum neuen Maskenstandard. Wenn sich die Infektionslage weiter verschlechtern sollte, wird die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen ergreiffen. Bei der Beurteilung wird aber nicht mehr die 7-Tage-Inzidenz herangezogen, sondern die Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen. Dies wird Krankenhausampel genannt.
02.09.2021 Was gilt für Fotografen?
Fotografen dürfen alle Gruppen so fotografieren, wie diese zusammengekommen sind. Der Fotograf ist dabei nicht verantwortlich, dass die Kontaktbeschränkungen und das Abstandsgebot eingehalten werden.
Es ist zu empfehlen, dass der Fotograf seinem Auftraggeber mitteilt, dass der Auftraggeber für die Beachtung der Corona-Regelungen zu sorgen hat. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber beim örtlichen Gesundheitsamt erkundigen.
02.09.2021 Wann tritt die 3G-Regel in Kraft bzw. wieder außer Kraft?
Die 3G-Regel der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist vom Überschreiten bzw. Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 abhängig.
Die 3G-Regel tritt aber nicht sofort in Kraft bzw. wieder außer Kraft, wenn der Schwellenwert von 35 überschritten bzw. unterschritten ist, sondern erst dann, wenn die Entwicklung einige Tage stabil geblieben ist. Das jeweilige Landratsamt / die kreisfreie Stadt veröffentlicht, ab wann die Regeln der neuen Inzidenzstufe angewandt werden dürfen bzw. müssen.
Inzidenzstufenänderung nach oben
Die 7-Tage-Inzidenz muss drei Tage lang ununterbrochen über dem Schwellenwert von 35 liegen, dann muss die 3G-Regel ab dem übernächsten Tag angewandt werden.
Inzidenzstufenänderung nach unten
Die 7-Tage-Inzidenz muss fünf Tage lang ununterbrochen unter dem Schwellenwert von 35 liegen, dann braucht die 3G-Regel ab dem übernächsten Tag nicht mehr angewandt werden.
Hier veröffentlicht das Robert-Koch-Institut die Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz aller deutschen Landkreise.
2.09.2021 Kann sich ein Handwerksbetrieb als Teststation anerkennen lassen?
Die Durchführung von Schnelltests und die Ausstellung eines Testnachweises ist auch für Handwerksbetriebe möglich. Über die Anerkennung als Teststation informiert das örtliche Gesundheitsamt. Ferner hat das Bayerische Gesundheitsministerium über die Voraussetzungen ein Merkblatt erstellt.
02.09.2021 Kann das Landratsamt strengere Regelungen treffen?
Das örtliche Landratsamt bzw. die kreisfreie Stadt kann bei einem regional hohen Ausbruchsgeschehen strengere Maßnahmen durch eine sog. Allgemeinverfügung treffen. Informationen hierzu findet man auf der Homepage des jeweiligen Landratsamts bzw. der kreisfreien Stadt.
01.09.2021 Aktualisiertes Informationsblatt "Finanzielle Hilfen"
Das Informationsblatt Finanzielle Hilfen für Betriebe, die von der Corona-Krise betroffen sind, wurde aktualisiert.
01.09.2021 Auflagen für Betriebsöffnung: Kabinett beschließt neue Regeln ab 02.09.2021
Das Bayerische Kabinett hat am 31.08.2021 neue Infektionsschutzmaßnamen beschlossen. Hier der Link zu deren Pressemitteilung.
Die bisher nur für körpernahe Dienstleistungen und in der Gastronomie geltende 3G-Regel soll nun breitflächig in geschlossenen Räumen gelten. Anstatt der FFP2-Maske wird die medizinische Maske (OP-Maske) zum neuen Maskenstandard.
Die Staatsregierung kündigt schon weitergehende Maßnahmen an, wenn sich die Infektionslage weiter verschlechtern sollte. Bei der Beurteilung wird sie sich aber nicht mehr an der 7-Tage-Infektionsinzidenz orientieren sondern an der Belegung der Krankenhäuser und Intensivstationen. Dies wird Krankenhausampel genannt.
Der Beschluss des Kabinetts muss noch durch Erlass einer neuen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung umgesetzt werden. Es ist eine 14. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung angekündigt, die ab dem 02.09.2021 gelten wird. Der Inhalt der derzeit geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird in den noch folgenden FAQs dargestellt. Sobald neue Regelungen erlassen wurden, können wir Sie dazu beraten, aber auch erst dann.