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Kurz notiert

Wohnungsbaugipfel – Ein 14-Punkte-Plan als Signal

Der Bedarf an neuen Wohnungen in Deutschland ist riesig – und trotzdem ist der Neubaumarkt eingebrochen. Ein Dilemma, auf das Kanzler Olaf Scholz und Bundesbauministerin Klara Geywitz mit einem „Wohnungsbaugipfel“ am 25. September in Berlin reagiert haben. Mit 14 Maßnahmen soll der Wohnungsbau belebt werden – etwa mit dem Aussetzen des Dämmstandards EH 40, einer attraktiveren Ausgestaltung der KfW-Neubauprogramme, einem höheren „Klimabonus“ oder Steuer- und Abschreibungsvorteilen.

Die Bundesregierung greift damit zentrale Forderungen des Handwerks zur Verbesserung der Förderkulisse und zur Baukostensenkung auf. Für die Baubranche ist es essenziell, dass wieder ein positives Signal ausgesendet wird, um den drohenden Kapazitätsabbau im Bausektor zu verhindern. Bei einigen Vorschlägen der Bundesregierung sind nach Ansicht der HWK jedoch noch Detailausgestaltungen zu klären, um eine gute Wirksamkeit zu entfalten.



Gesetzentwurf zum Wachstumschancengesetz  

Ende August hat die Bundesregierung den Entwurf zum sog. Wachstumschancengesetz verabschiedet. Mit rund 50 Einzelmaßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt, das Steuerrecht vereinfacht und modernisiert sowie die Steuerfairness verbessert werden. Die Verabschiedung im Bundestag ist für November geplant, der Bundesrat wird im Dezember darüber beraten. Das Entlastungsvolumen soll rund sieben Milliarden Euro jährlich betragen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören u. a. die befristete Einführung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter und die Anhebung der GWG-Grenze auf 1.000 Euro. Der Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung, liefert jedoch keine befriedigenden Antworten auf die hohen Energiepreise. Angesichts der gegenwärtig schwierigen wirtschaftlichen Lage ist das Entlastungsvolumen für die Wirtschaft allerdings nicht ausreichend. Hier muss nachgebessert werden.



Eckpunktepapier zum Bürokratieabbau

Bereits im Koalitionsvertrag von 2021 hatte sich die Ampelregierung auf weitere Schritte zum Bürokratieabbau grundsätzlich verständigt. Im August hat die Bundesregierung nun die Eckpunkte für ein weiteres Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vorgelegt. Demnach soll die Wirtschaft jährlich um mehr als zwei Milliarden Euro an Bürokratiekosten entlastet werden. Das Papier beinhaltet 28 Einzelmaßnahmen. So sollen beispielsweise die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre verkürzt oder Informationspflichten verringert werden.

Die aufgeführten Maßnahmen sind sehr kleinteilig, zielen zu wenig auf kleinere und mittlere Unternehmen ab, sind bei weitem nicht ambitioniert genug und können daher nur ein kleiner Baustein zur Bürokratieentlastung sein. Die Wirtschaft und allen voran das Handwerk erwarten weitere Anstrengungen. Der Reformbedarf ist überfällig. Das zeigen auch die Ergebnisse der vom Zentralverband des Handwerks gemeinsam mit den Handwerkskammern durchgeführten Umfrage vom März dieses Jahres. 58 % der Betreibe gaben an, dass die Selbständigkeit im Handwerk infolge der Bürokratiebelastung zunehmend unattraktiv ist.



Industriestrompreis – Handwerk kaum berücksichtigt

Seit Wochen wird in Deutschland über die mögliche Einführung eines sog. Industriestrompreises diskutiert. Die zentrale Forderung dazu lautet, die Strompreise vor allem für Industrieunternehmen vorübergehend staatlich zu subventionieren, damit deren Wettbewerbsfähigkeit nicht in Gefahr gerät. Bereits Anfang Mai hatte das Bundeswirtschaftsministerium dazu ein Arbeitspapier vorgelegt.

Lediglich große und international tätige Industrieunternehmen zu unterstützen, benachteiligt aus Sicht der HWK die regional operierenden Betriebe, zu denen gerade auch viele energieintensive Handwerksbetriebe gehören. Es braucht also politische Maßnahmen, die wettbewerbsfähige Energiepreise für alle herstellen und nicht nur einige wenige privilegieren.

Stand: 28.09.23

Joachim Schneider

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