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Kurz notiert

Wärmeplanungsgesetz – Betriebe und Kundschaft brauchen dringend Planungssicherheit 

Anfang Oktober hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum sogenannten Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgelegt. Mit dem Gesetz schaffen die Kommunen die planerischen Grundlagen für die Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in allen Städten und Gemeinden. Damit soll die Wärmeversorgung auf Treibhausgasneutralität umgestellt werden – damit die Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 erreicht werden können. Bis spätestens Mitte 2026 (für Städte über 100.00 Einwohner) bzw. bis Mitte 2028 (für kleinere Kommunen) müssen alle Kommunen eine solche Wärmeplanung erstellen. 

Was bereits für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) von der Handwerkskammer gefordert und angemahnt wurde, gilt auch für das Wärmeplanungsgesetz: Betriebe und Kundschaft brauchen dringend Planungssicherheit! Dabei ist entscheidend, die Wärmeplanung, das Gebäudeenergiegesetz sowie die zugehörige Förderkulisse eng zu verzahnen und das Handwerk wirksam einzubeziehen. Denn nur auf diesem Wege kann die Akzeptanz sichergestellt werden. Aus Sicht der Handwerkskammer ist es wichtig, dass jede und jeder auch künftig das Recht haben muss, sich für eine dezentrale Heizungs-Lösung zu entscheiden.



Wachstumschancengesetz – Maßnahmen sind vordringlich und überfällig

Das sogenannte Wachstumschancengesetz hat zwei weitere parlamentarische Hürden genommen: Nach der ersten Lesung im Bundestag hat sich in der vergangenen Woche der Bundesrat mit dem Regierungsentwurf befasst. Die Länder unterstützen das Vorhaben, bessere Rahmenbedingungen für mehr Wachstum, Investitionen und Innovationen auch zum Klimaschutz zu schaffen. Sie kritisieren allerdings finanzielle Belastungen für die Haushalte der Länder und Kommunen. 

Das Gesetz sieht eine Verbesserung der Liquidität von Unternehmen vor. Mit rund 50 Einzelmaßnahmen sollen die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft gestärkt, das Steuerrecht vereinfacht und modernisiert sowie die Steuerfairness verbessert werden. Das Entlastungsvolumen soll rund sieben Milliarden Euro jährlich betragen. Vorgesehen sind auch zahlreiche Schritte zur Vereinfachung des Steuersystems und Bürokratieentlastung – vor allem bei kleineren Unternehmen. Mit Investitionsprämien, insbesondere für Klimaschutz, Abschreibungsmöglichkeiten oder neuen Verlustabzugsregelungen sollen neue Wachstumsimpulse gesetzt werden.

Betriebe brauchen das eindeutige Signal, dass sie wirtschaftspolitische Priorität haben. Vordringliches Ziel muss sein, die Mittelstandsorientierung zur Leitlinie der Wirtschaftspolitik zu machen, damit das Handwerk profitieren kann.



Neue Erhebung – Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk

Im Rahmen der Initiative „Frauen in Mittelstand, Handwerk, Gründungen und Start-ups“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) das Ziel definiert, in den kommenden Jahren mehr Frauen für Handwerks- und Klimaberufe zu begeistern. Um eine bessere Informationsgrundlage zur Stärkung der Beschäftigungssituation von Frauen im Handwerk zu schaffen, hat das Ludwig-Fröhler-Institut (lfi) für Handwerkswissenschaften eine aktuelle Erhebung zur Situation von Frauen im Handwerk durchgeführt. Die Studie wurde vom BMWK in Auftrag gegeben. 

Zu den Ergebnissen der Untersuchung gehört, dass in den letzten Jahren eine steigende Zahl von Frauen in der Geschäftsführung von Handwerksunternehmen zu beobachten ist – eine vielversprechende Entwicklung. Allerdings ist der Anteil weiblicher Mitarbeiterinnen in Handwerksberufen mit 35 % immer noch zu niedrig, und die Potenziale, Frauen für das Handwerk zu gewinnen, werden nicht voll ausgeschöpft. Das lfi schlägt beispielsweise das Aufzeigen konkreter Karriere- und Qualifikationswege als Maßnahme vor.

Sehr positiv: Im Kammerbezirk Schwaben wurden bei der Meisterfeier 2023 insgesamt 140 Meisterbriefe an Frauen ausgegeben – ein Rekordwert. Ulrich Wagner, Hauptgeschäftsführer der HWK Schwaben, dazu: „Immer mehr junge Frauen finden den Weg ins Handwerk. Wir als Kammer haben dafür auch stark geworben und freuen uns sehr über diese tolle Entwicklung.“



Kürzung der Mittel für Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) vom Tisch

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags ist die geplante Kürzung der Mittel für die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) zurückgenommen. Damit stehen nächstes Jahr wieder – wie schon im Jahr 2023 – rund 70 Millionen Euro für den Haushaltstitel „Berufliche Bildung für den Mittelstand- Lehrlingsunterweisung“ zur Verfügung. Ein erster Entwurf des Bundeshaushaltsgesetzes 2024 hatte vorgesehen, dass die Mittel für die ÜLU-Förderung des Bundes auf 59 Millionen Euro im kommenden Jahr gekürzt werden sollten. Eine Senkung hätte nachteilige Folgen für die Ausbildung im Handwerk gehabt.

Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung in der Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr) wird aktuell in Bayern aus Bundes- und Landesmittel sowie EU-Mittel gefördert. Die Handwerkskammer hatte sich dafür eingesetzt, die geplanten Mittelkürzungen zurückzunehmen – was nun gelungen ist.



Stand: 23.10.23

Joachim Schneider

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