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Kurz notiert

HWK-Spitze zum Ampel-Aus und Neuwahlen

Der Präsident der HWK-Schwaben, Hans-Peter Rauch, und Hauptgeschäftsführer Ulrich Wagner appellieren nach dem Ampel-Aus Anfang November an die Parteien, das Handwerk in ihren politischen Programmen zukünftig stärker zu berücksichtigen. „Das Handwerk kommt in den Wahlprogrammen der Parteien zu wenig vor“, so Ulrich Wagner. „Wir haben uns das für die 2021er-Wahl noch einmal angeschaut: Die Parteien formulieren ihre Ziele und Maßnahmen nur ganz allgemein, dabei wäre mehr Verbindlichkeit gegenüber dem Handwerk angebracht. Das Handwerk muss jetzt explizit in die Programme rein, damit wir in den nächsten Jahren Aussicht auf echte Verbesserungen haben!“

Zum Ampel-Aus selbst hatte Hans-Peter Rauch am 7. November kommentiert: „Als HWK Schwaben haben wir in Richtung Politik schon längst den Alarmknopf gedrückt und darauf hingewiesen, dass in den Entscheidungsfindungen und den Abläufen etwas im Argen liegt und das Handwerk stark darunter leidet. Angesichts der beträchtlichen Herausforderungen, vor denen unser Land steht, brauchen wir eine Bundesregierung, die handlungsfähig ist und fest entschlossen, die richtigen Weichen ohne Verzögerung zu stellen. Weiteres Taktieren ist nicht akzeptabel.“

Ulrich Wagner ordnet den Bruch der Bundesregierung folgendermaßen ein und betont dabei die für die Wirtschaft dringend notwendige Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: „Die Politik der Bundesregierung war zunehmend kontraproduktiv. Das konnte so nicht weitergehen. Denn damit ist auch das schwäbische Handwerk in einen frustrierenden Stillstand geraten. An vielen Stellen wurden dringend notwendige Impulse und Beschlüsse für die Wirtschaft verschleppt und zerredet. Aus diesem für das Handwerk sehr schädlichen Modus muss die Politik jetzt hinausfinden. Das Augenmerk muss in naher Zukunft verstärkt auf die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und der Unternehmen gelegt werden – in erster Linie bundespolitisch, aber auch in der Landespolitik. Als HWK Schwaben benennen wir sehr deutlich, was für das Handwerk die richtigen Schritte wären – beim Bürokratieabbau, bei Steuern und Sozialabgaben, der Berufsorientierung oder den richtigen Impulsen für Unternehmensgründungen. Der Faktor „Zeit“ spielt bei alldem eine entscheidende Rolle.“



Jahressteuergesetz 2024 und Existenzminimum-Gesetz beschlossen

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Mit diesem Gesetz werden zahlreiche steuerliche Regelungen angepasst, die aufgrund anderer Gesetze, des EU-Rechts oder durch Rechtsprechungsänderungen notwendig geworden sind. Rund 40 Empfehlungen des Bundesrats aus der vorherigen Anhörung fanden Eingang in das Gesetz.

Das Jahressteuergesetz umfasst viele Einzelmaßnahmen. Unter anderem wird die Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen auf eine maximale Bruttoleistung von 30 kW (peak) vereinheitlicht, der Abzugsbetrag für Kinderbetreuungskosten erhöht und die elektronische Beantragung von Kindergeld ermöglicht. Auch die Beteiligung von Standortgemeinden am Gewerbesteueraufkommen von Stromspeichern wird geregelt.

Ebenfalls verabschiedet wurde das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024. Es sieht eine Anhebung des Grundfreibetrags um 180 Euro auf 11.784 Euro vor, um die steuerliche Freistellung des Existenzminimums sicherzustellen.

Das Jahressteuergesetz tritt überwiegend am Tag nach der Verkündung in Kraft, während das Gesetz zur Freistellung des Existenzminimums rückwirkend zum 1. Januar 2024 gilt.



EU-Entwaldungsverordnung – Nachbesserungen dringend nötig

Die EU-Entwaldungsverordnung soll sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Kakao oder Soja nicht zur globalen Entwaldung beitragen. Für die Umsetzung verlangt das Gesetz eine lückenlose Berichterstattung entlang der Wertschöpfungskette. Der Starttermin ist aktuell für den 30. Dezember 2024 vorgesehen, sollte es bis Weihnachten keine Einigung auf eine Verschiebung geben.

Die HWK Schwaben unterstützt die Forderung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), den Start der Verordnung um mindestens zwölf Monate zu verschieben und umfangreiche Nachbesserungen vorzunehmen. Derzeit fehlen grundlegende Voraussetzungen wie eine Risikoklassifizierung der Herkunftsgebiete und eine einsatzbereite Informationsplattform.

Ohne substanzielle Anpassungen drohen insbesondere kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben massive Belastungen durch überzogene Dokumentations- und Sorgfaltspflichten. Diese könnten wirtschaftliche Existenzen gefährden, Lieferketten beeinträchtigen und die Bürokratiebelastung unverhältnismäßig erhöhen.

Sollten die erforderlichen Änderungen angesichts des knappen Zeitplans kurzfristig nicht umsetzbar sein, sind verbindliche Zusagen für eine Überarbeitung im kommenden Jahr unerlässlich. Die gewonnene Zeit müsste genutzt werden, um die Praxistauglichkeit der Verordnung sicherzustellen.

Ohne angemessene Anpassungen riskiert die Verordnung nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit des Handwerks, sondern auch die Akzeptanz des Gesetzes insgesamt.



Stand: 26.11.24

Joachim Schneider

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