Mitwirkung bei Handelsregistereintragungen



Um Verzögerungen bei der Eintragung Ihres Handwerksbetriebes in das Handelsregister zu vermeiden, sollten sich deshalb schon vor der notariellen Beurkundung zur Abklärung problematischer Punkte mit uns in Verbindung setzen.

Die Handwerkskammer ist, soweit es um die Eintragung von Unternehmen im Handelsregister geht, verpflichtet, die Registergerichte zu unterstützen.

Wir helfen bereits in der Gründungsphase eines Unternehmens unrichtige Eintragungen zu vermeiden, indem handwerksrechtliche Stellungnahmen zu Geschäftsgegenstand oder Firmenbezeichnung abgeben. Wir helfen Ihnen und klären gemeinsam problematische Punkte.

 

Ass. jur. Christof Brunner

Hauptabteilungsleitung Handwerks- und Gewerberecht

Siebentischstraße 52 - 58

86161 Augsburg

Tel. 0821 3259-1272

christof.brunner--at--hwk-schwaben.de