Neue Regelungen beim BEG
Kurzfristig zum 28. Juli gibt es bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neue Regeln. Für einzelne Maßnahmen sinken die Fördersätze zum Teil erheblich. Für das gesamte Förderprogramm steigen jedoch die verfügbaren Mittel, so stehen für Sanierungsförderungen nun 12-13 Mrd. Euro pro Jahr zur Verfügung. Zum Vergleich: 2021 wurden etwa 8 Mrd. Euro für Sanierungen ausgegeben.
Neu ist unter anderem, dass die KfW nur noch Komplettsanierungen fördert und dafür zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen bereit stellt. Sogenannte Einzelmaßnahmen, also z.B. die Dämmung von Außenwänden, den Tausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizung, werden ab sofort nur noch über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Zuschüssen zwischen 10 % und max. 40 % gefördert. Die bisherige Förderung von Gasheizungen in Verbindung mit Erneuerbaren Energien entfällt komplett. Stattdessen wird ein Heizungstausch-Bonus in Höhe von 10 % bei mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen gewährt, wenn dabei auch ein Energieträgerwechsel erfolgt.
- Informationen der KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
- Informationen des BAFA: Neuerungen ab 15.08.22
- Informationen des BMWK: BEG - Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick