
Probezeit während der Ausbildung
Jedes Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens 1 Monat und darf höchstens 4 Monate betragen (§ 20 BBiG).
Sinn der Probezeit ist es, Eignung und Neigung des Auszubildenden für den gewählten Ausbildungsberuf festzustellen. Vor dem Ende der Probezeit müssen sich die Vertragspartner entscheiden, ob es sinnvoll ist, das Berufsausbildungsverhältnis bis zum Ende der Ausbildung fortzuführen.
Entscheidungshilfen während der Probezeit können sein:
- der aktuelle Leistungsstand in der Berufsschule, Verhalten in der Berufsschule (Pünktlichkeit, Fleiß, Gewissenhaftigkeit)
- Leistungen und Verhalten während der überbetrieblichen Lehrgänge
- Einschätzung der Mitarbeiter und Kollegen über Leistungsstand, Motivation und Verhalten
- weitere Beurteilungskriterien können sein: Geschicklichkeit, Pflichtbewusstsein, Auffassungsgabe, Ausdauer, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Konzentrationsfähigkeit, Aufmerksamkeit, Pünktlichkeit
Kündigung während der Probezeit
Während der Probezeit und auch vor Beginn der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen, ohne Einhalten einer Kündigungsfrist oder zum Ende der Probezeit gekündigt werden.
Die Kündigung muss auch während der Probezeit schriftlich erfolgen und innerhalb der Probezeit zugestellt sein. Sie ist bei Minderjährigen an den/die gesetzlichen Vertreter zu richten.
Bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung ist es wichtig, das Zustellungsdatum der Kündigung zu beweisen. Deshalb sollte eine Kündigung
- persönlich ausgehändigt und der Empfang bestätigt werden oder
- durch einen Boten, eine neutrale Person, zugestellt werden, der den Brief persönlich eingetütet hat und den Einwurf in den Empfängerbriefkasten unter genauer Angabe von Zeit, Datum und örtlichen Gegebenheiten mit seiner Unterschrift auf einer Kopie des Kündigungsschreibens bestätigt.
Wichtig bei minderjährigen Auszubildenden: Die Bescheinigung über die Erstuntersuchung ist dem Auszubildenden bei Kündigung zurück zu geben.
Auf der Homepage der Handwerkskammer für Schwaben finden Sie Mustervorlagen für eine Kündigung innerhalb der Probezeit.