Sie führen seit min. 10 Jahren ein handwerkliches Unternehmen.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken heruasragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung. Aus diesem Grund können selbständige Handwerker, Innnungen und Kreishandwerkerschaften erstmals zum 10-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde beantragen.
Das Antragsformular finden Sie hier: