
Sie sind Diplom Ingenieur und seit 30 Jahren im Handwerk tätig.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Die Verleihung erfolgt an Handwerker, die als Diplom-Ingenieure oder Diplom-Ingenieurinnen (FH/Uni) den Nachweis einer 30-jährigen selbstständigen Tätigkeit im Handwerk oder einer 30-jährigen unselbstständigen Tätigkeit in einem Handwerk erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Das Antragsformular finden Sie hier: