
Sie sind Handwerksmeister und seit 30 Jahren im Handwerk tätig.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Die Verleihung erfolgt an Handwerker, die die Meisterprüfung abgelegt haben und den Nachweis einer 30-jährigen Tätigkeit als Handwerksmeister*in oder 30-jährigen Tätigkeit als unselbstständige(r) Handwerksmeister*in in einem Handwerksbetrieb erbringen können und das 60. Lebensjahr vollendet haben.
Das Antragsformular finden Sie hier: