Sie sind seit min. 10 Jahren ehrenamtlich im Handwerk tätig.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Eine Ehrenurkunde kann nach mindestens 10-jähriger ehrenamtlicher Tätigkeit als Mitglied einer Handwerksorganisation sowie als Mitglied eines Prüfungsausschusses oder eines anderen Ausschusses einer handwerklichen Organisation beantragt werden.
Das Antragsformular finden Sie hier: