Sie sind seit min. 25 Jahren ehrenamtlich im Handwerk tätig.
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Die Goldene Ehrennadel des Schwäbischen Handwerks kann an selbstständige und nichtselbstständige Handwerker verliehen werden, die Träger der silbernen Ehrennadel sind und die sich während einer mindestens 25-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit an führender Stelle in der Handwerksorganisation hervorragende Verdienste um den Berufsstand erworben haben und sich eines hohen Ansehens im Kreise ihrer Kollegen sowie der Öffentlichkeit erfreuen.
Das Antragsformular finden Sie hier: