
Verpackungsgesetz? Was muss ich tun?
Das Verpackungsgesetz betrifft alle Handwerksbetriebe, die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. Mithilfe des neuen Flyers des ZDH können Sie prüfen, ob Sie in Ihrem Betrieb genutzte Verpackungen bei einem dualen System anmelden müssen, welche weiteren Verpflichtungen zu erfüllen sind und wie Sie mit Verpackungen umgehen, die nicht bei einem dualen System anzumelden sind.
Seit dem 1. Januar 2019 müssen systembeteiligungspflichtige Verpackungen bei einem dualen System angemeldet und der Hersteller bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZVSR) registriert sein. Eine Übersicht aller registrierten Hersteller und Marken stellt die ZVSR im Register LUCID unter www.verpackungsregister.org bereit.
Den Flyer finden Sie hier.