Bekanntmachung des Wahlleiters betreffend WahlvorschlagWahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 2014
Der Wahlausschuss für die Wahl zur Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben 2014 hat in seiner Sitzung vom 28. April 2014 einstimmig beschlossen:
1. Der Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" wird gemäß § 11 Abs. 2 der Wahlordnung
zugelassen.
2. Da für den Wahlbezirk (Handwerkskammerbezirk = Regierungsbezirk Schwaben) nur ein Wahl-
vorschlag zugelassen ist, gelten die auf dem nachfolgenden Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes
Handwerk" bezeichneten Bewerber gemäß § 20 der Wahlordnung als am Wahltag gewählt,
ohne dass es einer Wahlhandlung bedarf.
3. Der auf den 18. Mai 2014 festgesetzte Wahltermin ist damit gegenstandslos geworden.
Augsburg, den 02. Mai 2014
gez.
Der Wahlleiter
Karl Michael Scheufele
Regierungspräsident
Anlage
Bewerber Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitgeber)
Bewerber Wahlvorschlag Nr. 1 "Für ein starkes Handwerk" (Arbeitnehmer)