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HWK Schwaben

Wichtige Informationen zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) in Memmingen



Welche Pflichten haben Auszubildende und Ausbildungsbetrieb? 

Der Besuch der überbetrieblichen Unterweisung ist gesetzliche Pflicht. Der Ausbildungsbetrieb muss den Auszubildenden zum Lehrgang frei stellen und sollte ihn zum Besuch der Maßnahme motivieren. Ermöglicht der Ausbildungsbetrieb seinem Auszubildenden die ÜLU-Teilnahme nicht, kann ein Ordnungsgeld festgesetzt werden. Grundlage ist §112 der Handwerksordnung. Der Auszubildende muss am Lehrgang teilnehmen. In Ausnahmefällen können die Einladungen kurz aufeinander folgen. Bitte haben Sie dafür Verständnis! Wir stellen selbstverständlich sicher, dass der Auszubildende nur an der vorgeschriebenen Anzahl von Lehrgängen teilnimmt.



Wie wird die ÜLU finanziert?

Die überbetrieblichen Kurse werden finanziert durch Zuwendungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, durch Eigenmittel der Handwerkskammer und die Lehrgangsgebühr des Betriebes. Der Ausbildungsbetrieb trägt einen festgesetzten Kostenanteil für die überbetrieblichen Maßnahmen. Die Teilnahmegebühr stellen wir erst nach Ende des Lehrganges in Rechnung. Sie wird auch erhoben, wenn der Auszubildende – ohne vorherige Zustimmung der Handwerkskammer – nicht an der überbetrieblichen Maßnahme teilgenommen hat.



Wem werden Fahrtkosten erstattet?

Auszubildende aus den Betrieben, die Mitglieder der SOKA-Bau Wiesbaden sind, werden die Fahrtkosten erstattet. Es werden nur der günstigste Tarif und die günstigste Verbindung erstattet. 





Wann sind die Auszubildenden von
der Berufsschule frei gestellt?

Die Auszubildenden sind für die Lehrgangsdauer vom Besuch der Berufsschule befreit, wenn sie Teilzeitunterricht haben. Teilzeitunterricht heißt ein bis zwei Schultage pro Woche. Fällt die Einladung zur überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung irrtümlich in die Zeit der Blockbeschulung, verständigen Sie bitte sofort das Berufsbildungs- und Technologie-Zentrum (BTZ). Die Handwerkskammer ist angehalten, die Auszubildenden, wenn möglich, klassenweise zu den Lehrgängen einzuladen. Manchmal sind dadurch zwangsläufig mehrere oder alle Auszubildenden des selben Betriebes und Lehrjahres gleichzeitig betroffen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis!



Wer kann übernachten? Wo?

Die Teilnehmer, denen die tägliche Heimreise nicht zugemutet werden kann, können in unserem Schülerwohnheim von Montag bis Freitag kostenlos, einschließlich Frühstück, übernachten (sobald die Anreisezeit vom Wohnort bis zum BTZ mit einem öffentlichen Verkehrsmittel mehr als 1 Stunde beträgt).



Wie werden die Auszubildenden verpflegt?

In der Mensa bieten wir allen Teilnehmern Pausenverpflegung und Mittagessen zu einem günstigen Preis an. Auszubildende aus den Betrieben, die Mitglieder der SOKA-Bau Wiesbaden sind, erhalten das Mittagessen und bei Übernachtung das Abendessen kostenlos.



Ihr Weg zu uns

Öffentliche Verkehrsmittel 

Das BTZ Memmingen befindet sich nur 20 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt.

Anfahrt mit dem PKW

Bitte beachten Sie, dass Parkplätze nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung stehen.





Kontakt

BTZ Berufsbildungs- und
Technologie-Zentrum Memmingen

Claußweg 4 - 8 · 87700 Memmingen
Tel.     08331 9534-0
Fax    08331 490285
btz.memmingen@hwk-schwaben.de 



Ihre Ansprechpartnerinnen







Häufig gestellte Fragen



Im Handwerk gibt es neben der bewährten dualen Ausbildung mit den Unternehmen auf der einen Seite und den Berufsschulen auf der anderen Seite, eine dritte Säule, die "überbetriebliche Lehrlingsunterweisung" (ÜLU). Das ist einmalig und gibt es nur im Handwerk. Dahinter steht, dass Ausbildungsordnungen im Handwerk sehr breit angelegt sind. 

Unternehmen haben oft auf Nischen spezialisiert und bieten nur ganz ausgewählte Produkte und Leistungen ihres Fachbereichs an. Doch prüfungsrelevant ist die ganze Bandbreite des Ausbildungsberufs. So muss beispielsweise ein Jugendlicher, der den Beruf des Schreiners erlernt und einem Betrieb arbeitet, der sich auf Türen- und Fensterbau spezialisiert hat, auch in der Lage sein, Möbel anzufertigen und beispielsweise Furniere aufzubringen. Für junge Menschen ist die weitgespannte Ausbildung im Handwerk natürlich ein Riesenplus. Nach der Gesellenprüfung haben sie erheblich mehr Möglichkeiten eine Anstellung zu finden. Und auch die Wirtschaft profitiert, weil hochqualifizierte Fachkräfte mit vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zur Verfügung stehen.  

Im Regelfall wird die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) von der zuständigen Kammer ausgeführt. Um Auszubildenden bestmöglich Kenntnisse zu vermitteln, kooperieren die einzelnen Handwerkskammern bei der Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung oft mit den berufsspezifischen Innungen. 

In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachverbänden erarbeitet das Heinz-Piest-Institut (HPI) für alle Berufe des Handwerks die Inhalte und Dauer der ÜLU und ermittelt die zugehörigen durchschnittlichen Verbrauchskosten. Das HPI erstellt in diesem Zusammenhang also die entsprechenden Unterweisungspläne.

In der beruflichen Grundbildung (1. Ausbildungsjahr) erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung

  • durch Zuwendungen des Freistaates Bayern (ca. 70 %)
  • durch Eigenmittel der Betriebe (ca. 30%) 

In der Fachstufe (2.-4. Lehrjahr) erfolgt die Finanzierung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung durch Zuwendungen

  • des Bundes (ca. 30 %)
  • des Freistaates Bayern (ca. 30 %)
  • des Europäischen Sozialfonds (ca. 10 %)
  • durch Eigenmittel der Ausbildungsbetriebe (ca. 30 %)
  • Für die Ausbildungsberufe gemäß der Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft übernimmt die Lehrgangs-, Internats- und Fahrtkosten die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (SOKA-BAU).
Ja - für alle Pflichtkurse! Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für sog. obligatorische Kurse aufgrund der Ausbildungsordnung und des Beschlusses der Vollversammlung der Handwerkskammer für Schwaben.
Durch die Erfassung des Lehrvertrages in der Handwerkskammer für Schwaben werden die Daten des Auszubildenden registriert. Dadurch wird der Auszubildende "automatisch" zu den für ihn erforderlichen Lehrgängen der ÜLU eingeladen. Die Einladungen werden rechtzeitig an den Ausbildungsbetrieb gesandt. Es wird dabei im Bedarfsfall eine Übernachtungsmöglichkeit angeboten. Die Anmeldung seitens des Ausbildungsbetriebs erfolgt online.
Sie finden die Lehrpläne direkt bei dem HPI (Heinz-Piest-Institut). Detaillierte Informationen, beispielsweise das zuständige Bildungszentrum je Kurs, haben wir Ihnen auf der Website unserer Bildungszentren/Fachbereiche zusammengestellt.




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