Der Antrag kann von Privatpersonen, Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für Betriebsjubiläum

Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben

Der langfristige Bestand eines handwerklichen Unternehmens dokumentiert angesichts zahlreicher Erschwernisse und Risiken herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Betriebsführung.

Aus dem Grund können selbstständige Handwerker, Innungen und Kreishandwerkerschaften erstmals zum 10-jährigen Betriebsjubiläum eine Ehrenurkunde beantragen.

Antrag für Betriebsjubiläum

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Angaben zum Betrieb

Angaben zur Urkunde

Bestätigung *

Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.