Der Antrag kann von Innungen und Kreishandwerkerschaften gestellt werden Ehrungsantrag für die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks
Voraussetzung gem. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben
Die Goldene Ehrennadel des Schwäbischen Handwerks kann an selbstständige und nichtselbstständige Handwerker verliehen werden, die Träger der silbernen Ehrennadel sind und die sich während einer mindestens 25-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit an führender Stelle in der Handwerksorganisation hervorragende Verdienste um den Berufsstand erworben haben und sich eines hohen Ansehens im Kreise ihrer Kollegen sowie der Öffentlichkeit erfreuen.
Besonderheiten
Die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks ist die höchste Kammerehrung und kann deshalb nur von Repräsentanten der HWK verliehen werden!
Dies bedingt eine Terminabstimmung mit dem Hauptsekretariat unter 0821 3259-1217.
Bitte beachten sie auch, dass für den Antrag auf Verleihung der goldenen Ehrennadel ein Vorstandsbeschluss notwendig ist und deswegen der Antrag 6 Monate vor der geplanten Verleihung eingereicht werden muss.
Antrag für die Goldene Ehrennadel des schwäbischen Handwerks
Die Handwerkskammer für Schwaben hat unter anderem die Aufgabe, die Interessen des Handwerks zu fördern. Zu diesem Zweck stellt die Handwerkskammer sog. Ehrenurkunden aus bzw. verleiht verschiedene Auszeichnungen. Rechtsgrundlage hierfür ist die sog. Ehrenordnung der Handwerkskammer für Schwaben. Um die von Ihnen beantragte Ehrung vornehmen zu können, benötigen wir die folgenden Angaben. Ihr Antrag auf Erteilung einer Ehrungsurkunde für Handwerksmeister/innen kann nur bearbeitet werden, wenn Sie die erbetenen Daten – soweit es sich nicht um freiwillige Angaben handelt – angeben.