Frau mit Sparschwein
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Das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" Ausbildungsprämie für Corona-geschädigte Betriebe

Eine Übersicht zu den Fördermöglichkeiten finden Sie im Folgenden:

Ausbildungsbeginn
ab 01. Juni 2021 bis 15. Februar 2022
Anspruchsberechtigte BetriebeKMU bis 499 Mitarbeiter
Pandemie-Betroffenheit
  • 1 Monat Kurzarbeit (seit Januar 2020) oder
  • 1 Monat 30 % Umsatzrückgang (seit April 2020)

Der Zeitraum der Kurzarbeit bzw. des Umsatzrückgangs muss vor Ausbildungsbeginn liegen

Berechnung des Ausbildungsniveaus
  • Durchschnitt der Ausbildungsverträge der
    Jahre 2018/19, 2019/20 und 2020/21 im
    Vergleich zur Zahl der Neuverträge im
    Jahr 2021/22 oder
  • Summe der Neuverträge der Jahre
    2018/19, 2019/20 und 2020/21 im
    Vergleich zur Summe der Verträge in den
    Jahren 2019/20, 2020/21 und 2021/22
Umfang der Prämie
  • 4.000 € Ausbildungsprämie
  • 6.000 € Ausbildungsprämie plus

Wichtig: Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn diese Bedingungen erfüllt sind!
Die Antragsformulare sind auf der Homepage der Agentur für Arbeit bereitgestellt.

Antragsstellung für die Ausbildungsprämien

  • Der Antrag auf Förderung kann ab sofort gestellt werden. Er muss jedoch spätestens drei Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit der Agentur für Arbeit zugehen. Mit dem Ende der Probezeit hat der Betrieb eine Erklärung über die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses einzureichen
  • Auch Ausbildungsverträge von Auszubildenden, die ihre Ausbildung im beantragenden Betrieb fortsetzen, können prämiert werden. Dies gilt unabhängig davon in welchem Ausbildungsjahr der Wechsel stattfindet.
  • Für jeden förderfähigen Ausbildungsvertrag kann eine Prämie beantragt werden
  • Betriebe eines Franchise-Unternehmens werden in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

Frist für den Antrag:
Der Antrag ist spätestens 3 Monate, nachdem die Probezeit des begründeten Ausbildungsverhältnisses erfolgreich abgeschlossen wurde, zu stellen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten Grades
  • Ausbildungsverhältnisse für die der Betrieb bereits eine Förderung mit ähnlicher Zielrichtung erhält
  • Betriebe, die ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet haben


Nähere Informationen zur "Ausbildungsprämie" sowie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter Tel. 0800 4555520

Antragsstellung spätestens bis zum 15. Mai 2022

Anspruchsberechtigte BetriebeKleinstunternehmen bis vier Mitarbeiter
Anspruch
  • keine oder nur in geringem Umfang erfolgende Geschäftstätigkeit aufgrund oder in mittelbarer Folge Corona-bedingter behördlicher Anordnung im Zeitraum von November 2020 bis 31. Juli 2021 und
  • Ausbildung wurde dennoch seit November 2020 an mindestens 30 Arbeitstagen im eigenen Betrieb oder im Rahmen einer Auftrags- oder Verbundausbildung fortgesetzt
Umfang des Sonderzuschusses1.000 € einmalig für jede/n Auszubildende/n

Der Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen kann nicht mit dem Zuschuss zur Vermeidung von Kurzarbeit kombiniert werden.

Betriebe eines Franchise-Unternehmens werden in der Regel nicht dem Gesamtunternehmensverbund zugerechnet, sondern einzeln bewertet.

Nähere Informationen zum "Lockdown-II-Sonderzuschuss" sowie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter Tel. 0800 4555520

Übernahme der/des Auszubildenden zwischenAugust 2020 bis 31. Dezember 2021
Anspruchsberechtigte Betriebealle Betriebe (nicht nur KMU)
Übernahme von Auszubildenden aufgrund
  • einer Pandemie-bedingten Insolvenz des Ausbildungsbetriebs oder
  • einer Kündigung / eines einvernehmlichen Auflösungsvertrages, weil dem
    Ausbildungsbetrieb die Fortführung der Ausbildung wegen der Folgen der Corona-Krise bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht mehr möglich ist
Umfang der Übernahmeprämie6.000 €

Antragsstellung: spätestens 3 Monate nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit des neu begründeten Ausbildungsverhältnisses

Nähere Informationen zur "Übernahmeprämie" sowie die entsprechenden Antragsunterlagen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit oder telefonisch unter Tel. 0800 4555520