Kurz notiert
Regelungen zum Heizungstausch besser, aber noch nicht gut genug
Mitte April hat die Bundesregierung den Entwurf zum geänderten Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Darin hat sie die Beschlüsse im Koalitionsausschuss zu mehr Technologieoffenheit und Ausnahmen sowie längeren Übergangsfristen konkretisiert. Hinzu kommt die detailliertere Förderung. Diese soll zweistufig aufgebaut sein: Eine Grundförderung soll es für jede Maßnahme geben, mit der ab kommendem Jahr eine fossil betriebene Heizung durch eine zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betriebene Heizung ersetzt wird. Hinzu kommen sollen zusätzliche Förderungen je nach sozialer Bedürftigkeit sowie bei einem vorzeitigen oder freiwilligen Heizungstausch. Dass die Bundesregierung in diesen Punkten den ursprünglichen Entwurf geändert und ergänzt hat, ist aus HWK-Sicht grundsätzlich richtig, aber nicht ausreichend. Im parlamentarischen Verfahren bedarf es
- vor allem bei Neubauten noch mehr Technologieoffenheit,
- wegen der langen Lieferzeiten und der damit erhöhten Preise noch längere Übergangsfristen
- sowie eine klarere Orientierung an der richtigen Reihenfolge: Zuerst müssen Gebäude energetisch saniert werden und die Kommunen ihre Wärmeplanungen vorlegen. Danach können neue Heizungen auch wirklich effizient betrieben werden.
Gesetzentwurf zur Pflegereform bestärkt Kritik der HWK
Die Bundesregierung hat Anfang April den Gesetzentwurf für eine Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Um die gestiegenen und weiter steigenden Kosten zu decken, soll der Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um durchschnittlich 0,4 Prozentpunkte erhöht werden. Allein für 2024 sollen damit 6,6 Mrd. Euro mehr eingenommen werden. Weitere Erhöhungen soll die Bundesregierung künftig ohne Zustimmung des Bundestages per Verordnungsermächtigung beschließen können. Der Gesetzentwurf bestätigt die Kritik der HWK Schwaben gegenüber den schwäbischen Bundestagsabgeordneten Bahr und Funke-Kaiser. Hinzu kommt die Sorge, dass mit der geplanten Verordnungsermächtigung künftig die Abgaben noch schneller angehoben werden könnten. Zudem erscheint es unrealistisch, dass die Betriebe bis zum 1. Juli die höheren Beiträge abführen können. Denn künftig müssen sie auch die Kinderzahl ihrer Beschäftigten berücksichtigen. Nach diesem Kriterium muss der Pflegebeitrag gemäß einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gestaffelt werden. Der Bundestag ist nun gefordert, den Gesetzentwurf spürbar zu entschärfen.
Weiterbildungsförderung mit richtigen Ansätzen
Ende März hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Weiterbildungsgesetz verabschiedet – mit zwei Kernelementen:
- Ausbildungsgarantie: Fahr- und ggf. Unterkunftskosten für Praktika zur Berufsorientierung sollen künftig übernommen werden. Zudem ist ein Mobilitätszuschuss bei entfernter liegenden Ausbildungsplätzen geplant. Des Weiteren sollen Jugendliche einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung erhalten, wenn sie trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden und in der jeweiligen Region zu wenige Lehrstellen angeboten werden.
- Qualifizierungsgeld: Der Bund will Weiterbildungen unterstützen, indem die jeweiligen Beschäftigten statt Lohn eine Förderung angelehnt an das Kurzarbeitergeld erhalten sollen. Diese Maßnahme soll an folgende Voraussetzung gebunden werden: Weiterbildungen müssen dazu beitragen, Entlassungen in Unternehmen zu verhindern, die sich in einem Strukturwandel befinden.
Die HWK Schwaben hält den Entwurf grundsätzlich für richtig. Jedoch dürfen außerbetriebliche Ausbildungsplätze nicht mit betrieblichen konkurrieren. Zudem sind die Zugangshürden zum Qualifizierungsgeld für kleinere Betriebe womöglich zu komplex. Hier besteht noch Nachbesserungsbedarf.
Weiterer Schritt zu mehr Arbeitskräfteeinwanderung
Die Bundesregierung hat Ende März einen Entwurf zur Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Grundlage sind die Eckpunkte von November 2022 – ohne wesentliche Änderungen:
- Fachkräftesäule: Fachkräfte mit einem in der Bundesrepublik anerkannten Berufsabschluss sollen jede qualifizierte Beschäftigung ausüben können.
- Erfahrungssäule: Menschen mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung und einem im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss sollen nach Deutschland einwandern dürfen.
- Potenzialsäule: Mit einer sogenannten Chancenkarte soll es auf Basis eines Punktesystems auch Menschen ohne deutschen Arbeitsvertrag möglich sein, zur Arbeitssuche einzureisen.
Nach Meinung der HWK Schwaben eignen sich die Maßnahmen grundsätzlich, damit mehr Menschen unbürokratischer und damit schneller nach Deutschland einwandern und sich hier zügiger und nachhaltiger integrieren können. Allerdings müssen Verwaltungsverfahren dann tatsächlich konsequent vereinfacht und angemessene Unterstützungsangebote für KMU geschaffen werden. Denn nur so können sie Fach- und Arbeitskräfte aus dem Ausland effektiv anwerben und vor Ort integrieren.
Recht auf Reparatur muss praxistauglich ausgestaltet werden
Ende März hat die EU-Kommission ihren Richtlinienentwurf für ein Recht auf Reparatur vorgelegt. Dieser enthält folgende Kernpunkte:
- Für die zweijährige Garantiefrist ist grundsätzlich ein kostenfreies Reparaturrecht geplant.
- Drei bis acht Jahre danach soll es ein kostenpflichtiges Recht zunächst für große Haushaltsgeräte geben, später auch für Kommunikationsgeräte.
- Über eine Online-Plattform sollen Werkstätten niederschwellig gefunden werden können.
- Dienstleister sollen über ein Standardformular die Reparaturkosten und die Reparaturdauer angeben müssen, um Angebote vergleichbar zu machen. Zudem sind Qualitätsstandards für ein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis geplant.
Neben mehr Klima- und Verbraucherschutz würde die Richtlinie auch mehr Aufträge für Dienstleistungsbetriebe im Handwerk schaffen. Allerdings müssen dann Geräte auch tatsächlich reparierbar, Ersatzteile uneingeschränkt verfügbar und die Qualitätsstandards unbürokratisch und angemessen sein. Gleiches gilt für das geplante Standardformular.
Stand: 20.04.23