Kraftwerk 2
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Politische Maßnahmen gegen die Energiekrise unzureichend

Entlastungspaket inhaltlich und zeitlich zu unkonkret

Der Koalitionsausschuss hat sich Anfang September auf ein drittes Entlastungspaket verständigt.

Für das Handwerk relevant sind zum einen die Maßnahmen, mit denen die Koalition angesichts der massiv steigenden Energiepreise Belastungen dämpfen will:

  • Beim Strom soll es eine Preisbremse auch für kleine und mittlere Unternehmen geben. Sie sollen für einen Basisverbrauch einen vergünstigten Preis erhalten. Zahlen zum Basisverbrauch und zum Preis fehlen jedoch. Zudem bleibt unklar, wann die Strompreisbremse eingeführt werden soll. Sie muss nun rasch konkretisiert werden.
  • Zudem will die Koalition eine Expertenkommission einsetzen, die Vorschläge zu Preisdämpfungsmodellen bei Erdgas entwickeln soll. Kürzlich hat Bundeskanzler Scholz erklärt, dass in der Kommission unter anderem Wissenschaft, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften vertreten sein sollen. Vorschläge sollen im Oktober vorliegen. Angesichts der Notlage in vielen Handwerksbetrieben ist der Ansatz der Koalition ebenfalls zu unkonkret und nicht schnell genug.

Neben verminderten Belastungen wollen SPD, Grüne und FDP zum anderen auch weitere Entlastungen erreichen. Für das Handwerk steht dabei vor allem das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) im Vordergrund. Es soll auf weitere Betriebe und Branchen ausgeweitet werden. Das Bundeswirtschaftsministerium hat mittlerweile seine Überlegungen hierzu präzisiert:

  • Es soll eine sog. KMU-Stufe mit neuen und zielgenauen Kriterien eingeführt werden.
  • Die sog. KUEBLL-Liste bestimmter Wirtschaftszweige soll nicht mehr allein maßgebend sein.
  • Das Ministerium wolle sich dafür einsetzen, den EU-Beihilferechtsrahmen zu erweitern.
  • Die Hilfen sollen bereits rückwirkend für September gelten.

Für dieses ausgeweitete Programm hatte sich das Handwerk immer wieder stark gemacht. Denn Handwerksbetriebe profitieren bisher kaum davon. Nun muss die Bundesregierung das erweiterte Zuschussprogramm schnell, wirksam und unbürokratisch umsetzen.



Energiesicherungsverordnungen tragen zu stabiler Energieversorgung bei

Die Bundesregierung hat Ende August zwei Energiesicherungsverordnungen beschlossen.

Die kurzfristigen Maßnahmen gelten seit dem 1. September für sechs Monate. Sie sehen unter anderem vor,

  • die Lufttemperatur in Arbeitsräumen je nach Tätigkeitsart zu reduzieren,
  • die Warmwasserversorgung einzuschränken,
  • Ladentüren im Einzelhandel nicht dauerhaft offenzuhalten und
  • Leuchtwerbung zeitlich zu begrenzen.

Die mittelfristigen Maßnahmen gelten ab dem 1. Oktober für zwei Jahre. Der Bundesrat hat der Verordnung Mitte September zugestimmt. Sie sieht unter anderem vor, Gasheizungen überprüfen und optimieren sowie Gaszentralheizungen hydraulisch abgleichen zu lassen. Auf Betreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) kann nun auch das Schornsteinfeger-Handwerk Heizungen überprüfen.

Maßnahmen zur Energieeinsparung sind grundsätzlich richtig, um eine Energiemangellage zu vermeiden. Wenn freiwillige Maßnahmen dafür nicht ausreichen, sollten die verpflichtenden Regelungen in den Energiesicherungsverordnungen akzeptabel sein.



Bund sollte bei wachsenden Zweifeln schnell auf Gasumlage verzichten

Die Bundesregierung hat Anfang August beschlossen, eine Gas-Sicherungsumlage einzuführen. Mitte August ist die Höhe auf rund 2,4 ct/KWh festgelegt worden. Sie kann alle drei Monate angepasst werden. Die Umlage soll ab dem 1. Oktober für eineinhalb Jahre bei allen privaten und gewerblichen Gaskunden erhoben werden. Damit verfolgt die Koalition das Ziel, zum einen die Mehrkosten aus der Beschaffung teureren Gases als Ersatz für preisgünstigeres russisches Gas gleichmäßig auf alle Gaskunden zu verteilen. Zum anderen sollen Insolvenzen unter den Gasimporteuren und damit Versorgungsprobleme vermieden werden.

Allerdings werden immer mehr Zweifel an der Umlage laut. Dies betrifft

  • die Mehrbelastung der Gaskunden,
  • das EU-Recht,
  • den Ausschluss nicht-hilfsbedürftiger Gasimporteure und nicht zuletzt
  • die Subventionierung von (teil-)verstaatlichten Unternehmen – in erster Linie von Uniper.

Wenn diese Zweifel nicht umgehend ausgeräumt werden können, sollte die Bundesregierung auf die Gas-Sicherungsumlage verzichten. Sie sollte sie erst gar nicht einführen oder sie schnellstmöglich auf null setzen oder gänzlich abschaffen. Stattdessen wäre eine noch breitere Finanzierung bedürftiger Gasimporteure aus Steuermitteln für das Handwerk vorteilhafter als die Umlage. Der Kostendruck würde dann nicht mehr allein auf den Gaskunden und damit auch auf energieintensiven Handwerksbetrieben lasten.

Joachim Schneider

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